Achtung! IXTRON bietet Sicherheit

AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Preise

Die Preise unserer Preisliste verstehen sich netto ab Lager, ohne Verpackung und ohne Mehrwertsteuer. Sie sind
freibleibend, das heisst, im Falle von Preiserhöhungen werden unsere Lieferpreise entsprechend angepasst.

Eigentumsvorbehalt

Die von der IXTRON AG in Zürich gelieferten bzw. montierten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung des vereinbarten Preises ausdrücklich im Eigentum der IXTRON AG in Zürich.

Zahlungsbedingungen

Rechnungen der Firma IXTRON AG in Zürich sind, ohne Rücksicht auf etwaige Mängelrügen, netto innert 30
Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.

Transport

Der Transport erfolgt auf Rechnung des Käufers bzw. Auftraggebers und erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart
wurde, per Post oder Bahn. Alle Lieferungen, auch etwaige Franko-Sendungen, reisen auf Gefahr des Käufers
bzw. Auftraggebers, selbst wenn die Lieferung einschliesslich Montage erfolgt. Ausgenommen sind Lieferungen,
die aufgrund besonderer Vereinbarungen durch die IXTRON AG erfolgen.

Lieferungen

Die Lieferung erfolgt, sofern keine Lieferfristen angegeben worden sind, in der Regel sofort. Sind Lieferfristen
angegeben oder vereinbart, so berechtigen Verzögerungen in der Ablieferung oder Montage und
Inbetriebsetzung den Käufer bzw. Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatz für irgendwelche,
aus der Verzögerung entstehende Schäden geltend zu machen.

Rücklieferungen

Rücklieferungen von bestellten Waren können nur nach vorheriger Zustimmung der Lieferantin erfolgen.
Nach kostenfreier Rücksendung in einwandfreiem Zustand und Originalverpackung, erhalten Sie eine Gutschrift
abzüglich 10% Bearbeitungsgebühr.

Garantie

Auf allen Geräten hat der Käufer einen 12-monatigen (ab Lieferscheindatum) Garantieanspruch mit Ausnahmen
von Verschleissteilen. Zur Reparatur müssen die Geräte für uns kostenfrei an unsere Werkstatt angeliefert und
wieder abgeholt werden. Haftung für Mängel wird soweit übernommen, als von seiten der Lieferwerke Ersatz
geleistet wird. Die Garantie erlischt, sobald die Geräte abgeändert, zerlegt, vorschriftswidrig verwendet oder
unvollständig zur Reparatur eingesandt werden, d.h., in diesen Fällen gehen Reparaturkosten zulasten des
Käufers bzw. Auftraggebers. Bei unter die Garantie fallenden, rechtzeitig gerügten Mängeln ist die IXTRON AG in
Zürich, unter Ausschluss des Wandelungs- und Minderungsrechts des Käufers bzw. Auftraggebers berechtigt,
defekte Geräte zu reparieren oder zu ersetzen. Mängelfolgeschäden sind ausgeschlossen: wie z. B. allfällige
entstandene Kosten von Interventionsstellen (bei jeder Art von Alarmierung) müssen vom Anlagebetreiber direkt
beglichen werden.

Reklamationen

Reklamationen müssen schriftlich und innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Lieferung erfolgen, ansonsten
die Lieferung als genehmigt gilt.

Dienstleistungen

Dienstleistungen die über den Verkauf des Lieferprogrammes hinausgehen, wie z.B. Projektierung, Beratung und
Inbetriebsetzung, verstehen sich als separater Auftrag und befreien den Käufer in keinem Fall von
Zahlungsverpflichtungen, die ihm aus Materiallieferungen entstehen.

Gerichtsstand

Für die Beurteilung aller zwischen der IXTRON AG in Zürich und dem Käufer bzw. Besteller entstandenen
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Lieferungen oder Dienstleistungen ist der Gerichtsstand Zürich.
Vorstehende Bedingungen gelten ausschliesslich, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird,
ab sofort für alle Lieferungen.

AGB vom 04.01.2010